Baumkontrolle
Baumbestände in Städten und Gemeinden unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Es gilt Personen- und Sachschäden zu verhindern. Zu diesem Zweck wurden die Baumkontrollen nach der FLL-Kontrollrichtlinie entwickelt.
B-B-B führt für Ihre Baumbestände Baumkontrollen nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie durch und überprüft sie auf die Verkehrssicherheit.
Wenn gewünscht, können auch Folgekontrollen (Regelkontrollen nach FLL) nach ein bis zwei Jahren durchgeführt werden.