Baumgutachten für Potsdam und ganz Brandenburg
Fällgutachten
Um eine Fällgenehmigung von der zuständigen Behörde zu bekommen, bedarf es häufig ein Gutachten über den Zustand des betreffenden Baumes.
Nach FLL und VTA wird Ihnen ein Kurzgutachten erstellt, das Ihnen alle Baumschäden aufzeigt und entsprechende Maßnahmen empfiehlt.
Artenschutzgutachten
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume nicht gefällt werden. Sondergenehmigungen für eine Fällung kann die Naturschutzbehörde erteilen, wenn ein Artenschutzgutachten für den betreffenden Baum vorliegt. Ein solches Artenschutzgutachten kann Ihnen zeitnah erstellt werden.
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Baumgutachten für Potsdam, Umland und Brandenburg
Kontakt:
Baumgutachter / Baumsachverständiger Mario Zeidler
Telefon: 0174-1341983
Email: bbb-info@web.de
Website: www.baumgutachten-baumkontrolle-brandenburg.de
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